Heftigen öffentlich in Zeitungen geführten Auseinandersetzung über die Zahlungsfähigkeit

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1872, 29.9.; 2. und 4.10.: „Erwiderung. Die durch Frau Theres Peyr, Papier-Fabrikantens-Gattin in der Au veranlasste Offert-Ausschreibung zum Verkaufe ihrer nach ihrem sel. Herrn Vater Franz Peyr ihr zugefallenen, bei Herrn Josef Peyr, Holzhändler und Realitätenbesitzer in Attersee, aushaftenden Legatsforderung pr. 7199 fl. ö. W. trägt zu sehr das Gepräge persönlicher Feindseligkeit und Rachsucht, sowie das Bestreben, hiedurch den persönlichen Credit des Herrn Josef Peyr bei seinen Geschäftsfreunden herabzusetzen, als daß ich mich nicht als langjähriger Rechtsfreund des sel. Herrn Franz Peyr und nun des Herrn Josef Peyr verpflichtet finden sollte, ebenfalls im Wege der Öffentlichkeit zur näheren Aufklärung des wahren Sachverhaltes bekannt zu geben. Schon im Kaufvertrag vom 3. Mai 1864 war die Verbindlichkeit enthalten, daß Herr Josef Peyr den Kaufschilling pr. 21.597 ö. W. erst 5 Jahre nach dem Tode des Vaters Franz Peyr an dessen Erben oder Rechtsnachfolger hinauszuzahlen habe und letzterer war daher bei Errichtung des Testamentes vom 1. Jänner 1866 an diese Bestimmung bereits vertragsmäßig gebunden. Derselbe hat aber auch sein Testament am 1. Jänner 1866 in der Kanzlei des Gefertigten frei und ungezwungen errichtet und dabei ausdrücklich festgesetzt, daß die Legatare die Sicherstellung der Legate innerhalb der 5jährigen Zahlungsfrist nicht begehren dürfen, offenbar in der Voraussetzung, der letzte Wille des Vaters werde den Kindern heilig sein. Herr Josef Peyr war daher im vollen Rechte, wenn er sich auf Grund des Testamentes als Erbe erklärte, und die Verbindlichkeit übernahm, den drei Frauen Schwestern ihre Legate nach Maß des Testamentes des Vaters hinauszubezahlen, welcher Verbindlichkeit er auch seinerzeit gewissenhaft nachkommen wird, und womit sich auch die beiden anderen Frauen Legatarinen Carolina, verehelichte Noska, und Wilhelmine v. Pflügl vollständig zufrieden stellten. Nur die Offerentin Frau Theres Peyr fand sich durch das väterliche Testament nicht befriediget und versuchte durch die Androhung eines Rechtsstreites die sogleiche Auszahlung oder Sicherstellung der Legate zu erwirken. Sie erklärte, das Testament nicht anerkennen und den Pflichtteil begehren zu wollen, worauf ihr entgegnet wurde, daß ihr dieses Recht vollkommen zustehe und ihr auch eine Berechnung des Pflichttheiles von mir zugestellt wurde, mit dem Bemerken, daß sie an Stelle der Legate binnen 3 Monaten den doppelten Betrag des Pflichttheils bar ausbezahlt erhalten könne, wenn sie sich damit zufrieden stelle. Auf diese Proposition erfolgte keine Antwort, sondern die nachträgliche Anerkennung des Testamentes und jetzt nach 9 Monaten die Offertausschreibung. Dies zur Illustration des billigen Antrages, der angeblich von der Frau Offerentin an ihren Herrn Bruder gestellt wurde. Herr Josef Peyr hat aber durch den Tod seines sel. Herrn Vaters an seinem Vermögen und daher auch an seinem Credite nichts verloren, denn das seinen drei Frauen Schwestern zugefallene Legat pr. 21.597 fl., welches er in 5 Jahren hinauszubezahlen haben wird, war er schon bei Lebzeiten des Vaters schuldig, und gerade der Umstand, daß keine der übrigen Legatarinen sich dem Erpressungsversuche der Frau Theres Peyr angeschlossen, beweist zur Genüge, daß nur Motive einer persönlichen Rache die Frau Offerentin bei ihrer Handlungsweise geleitet hat, daher auch in den Augen aller objectiven Beurtheiler der Credit des Herrn Josef Peyr durch einen solchen Schritt nicht geschädigt werden wird. Mögen daher alle jene, welche den bestehenden Familienzwist nicht scheuen und Lust haben, der Frau Theres Peyr ein Offert zu machen, sich durch deren Erklärung, daß sie für die Einbringlichkeit der angebotenen Forderung nicht hafte, nicht irre machen lassen und darin nichts anderes als das Bestreben einer persönlichen Kränkung des Schuldners, nicht aber ein wirkliches Mißtrauen der Frau Offerentin in den persönlichen Credit desselben erkennen, dessen sich derselbe bei seinen Geschäftsfreunden erfreuen wird, wie bisher. Übrigens erkläre ich ausdrücklich, mich in eine weitere Zeitungspolemik in dieser Angelegenheit nicht einlassen zu wollen, indem diese meine Erwiderung einzig und allein den Zweck haben soll, etwaige durch die veranlasste Offertausschreibung rege gewordene irrige Ansichten über die Zahlungsfähigkeit des Herrn Josef Peyr und beziehungsweise die Einbringlichkeit der offerierten Legatsforderung zu berichtigen. Dr. Ant. Peyrer, Advokat in Frankenmarkt.“

(Linzer) Tages-Post 29. September 1872, 2. Oktober 1872, 4. Oktober 1872