Distanz zum damaligen Staat
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1942, 27.6.: „Eine Ordnungsstrafe von 10.000 RM wurde über Sägewerksbesitzer Franz Häupl in Attersee wegen grober Verstöße gegen die Sortierungsbestimmungen der Nadelschnittholz-Verordnung vom 12. Jänner 1940 verhängt.“ (Salzburger Volksblatt)