Fidei-Kommiß aus 1605

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Das Landesgericht Linz gibt einen Aufruf wegen des Fideikommisses aus 1605 in der Wiener Zeitung vom 10. 2. 1885 bekannt, ob sich Erben melden würden, und bezeichnet die Grafschaft als "herrenloses Fideikommiß".

Ida bekämpft diese Bekanntmachung in einem Leserbrief vom 15. 2. 1885 in der Linzer Tagespost in aller Schärfe.

Sie ist als Erbin eingesetzt und verweist auf dem klaren Wortlaut des Fidei-Kommisses vom 6. August 1605, "wo die weiblichen Nachkommen die directe Erben des Fideikommisses berufen erscheinen, die männlichen jedoch der hochosterwitzischen Linie nur zur bedingten Succession erscheinen" ...und beruft sich auf diese ihre Rechte... wonach sich "das Fideikommiß keineswegs als herrenlos heraus(stellt), denn nachdem die Mitglieder der jüngeren Linie von ihrem bedingten Rechte keinen Gebrauch machen, so bin ich und kann niemand anderer Erbe des benannten Fideikomisses sein. Kammer am Attersee, 12. Februar 1885. Ida von Horvath, geborene Gräfin Khevenhüller."

(Anm.: Das Nicht-Eintreten der Hochosterwitzer-Linie war wohl auch darin begründet, weil die wirtschaftliche Situation des Kammerer Besitzes bereits damals sehr angeschlagen war.)

Dementsprechend erging am 25. 7. 1885 die Entscheidung des Oberlandesgerichts Wien, "dass zufolge des Testaments und Fideicommiß-Status vom Valladolid vom 6. August 1605 bzgl. Kammer und Freisitz Weyregg das Fiedeikommißband gelösöcht wird."

Damit konnte Ida ihr schweres Erbe antreten.