''"auf Vesten geurlaubt"'' und verleiht ihm 1449 das Marktrecht

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Wildenhaag.

Hoheneck Markt Wildenhaag 1449: aus Literatur a
Johann Georg von Hoheneck 1732

Das unweit von vorgedachten Walchen entlegene Schloß Wildenhaag / haben vor gar uralten Zeiten die Herrn Vetzinger ein alt=Adeliche aber bereits abgestorbene Familia innengehabt / wie dann laut einer in meinem Archiv vorhandenen alten glaubwürdigen Copia eines Kayserlichen Gnaden=Brieff oder Privilegii datirt Neustatt am Freytag nach S. Vincentii Tag Anno 1449.

Kayser Fridericus & c. Ertz=Hertzog zu Oesterreich vor sich und als Vormundt seines lieben Vetters König Laslai seinen getreuen Erasmo Vetzinger zu Wildenhaag / die ihme vorhin zu dessen Hauß und Vesten zu den Wildenhaag / und als weit der Berg wehret darauf dieselb Vest liget / (laut darüber außgangen versigleten Brieff) ertheilte Fürstl. Freyung auß sonder Gnaden und von seiner fleissig= und demüthigen Bitt wegen / dahin weiter erstrecket / daß wer und erbare Verhandlung zu dem benannten Hauß und Vesten zum Wildenhaag oder auf dem Berg darauf dieselbe Vesten liget / oder auf die vorberührte Grund und Güter die zunächst demselben Berg ligend entweichet / und dahin flüchtig wird / an welchen der Ende eines er kommet / daß er daselbst von Männiglichen frey unbekümmert und unangefochten bleiben und seyn soll und mag / und als Fürsten=Freyung Recht und Gewohnheit ist. Haben auch ihme Vetzinger ferner zu ermelten seiner Vesten geurlaubt und vergundt / seine Güter zu nächst an dem obgenannten Berg gelegen / zusammen zu bauen / und darauß einen Marckt zu machen / zu dem Ende sie ihm Krafft dises Brieff Burckfrid und Marckt=Recht / auch alle Wochen auf den Erchtag einen Wochen=Marckt / und jegliches Jahr zwey Jahr=Marckt / einen an deß heiligen Creutz=Tag als es funden ward / und den andern an den heiligen zwölff Potten St. Simon und St. Judas Tag zu halten gegeben / mit allen und jegliches Gnaden / Freyheiten / Rechten / Gerechtigkeit= und guten Gewohnheiten daselbst / auch an allen Mauthen und Städten und allen Endten auf dem Wasser und auf dem Land deren andere Städt und Märckt in Land ob der Enns von ihren Burckfrid / Marckt=Recht / Wochen=Marckt / und JahrMarckt wegen / geniessen und gebrauchen sc.

Anno 1525. haben laut ersagt meiner Registratur selbes Herr Georg und Hans die Arnstainer : Anno 1606. aber Herr Georg Huetstocker besessen / welcher letzterer es Herrn Hans Christoph Geymann sc. verkaufft / dessen Sohn Herr Hans Paul Geymann selbes / wie vorgemelt / nebst Walchen Herrn Franz Christoph Khevenhiller / dieser aber beede Anno 1638. Herrn Nicolao von Gurland widerumben käufflich überlassen.

Quelle: a) Johann Georg Adam von Hoheneck: → Die Löbliche Herren Herren Stände Deß Ertz-Herzogthumb Oesterreich ob der Ennß: Erster Theil. Passau / Gedruckt bey Gabriel Mangold, Hochfürstl. Hof=Buchdruckerei, ANNO M DCC XXXII (1732). 714 Seiten. (S. 229 Text zu Wildenhaag, S. 228 Abbildung von Wildenhaag)

b) Hoheneck, Johann Georg Adam von: → Die Löbliche Herren Herren Stände Deß Ertz-Herzogthumb Oesterreich ob der Ennß, Als: Prälaten, Herren, Ritter, und Städte Oder Genealog- und Historische Beschreibung, Von deroselben Ankunfft, Stifft, Erbau- und Fort-Pflantzung, Wapen, Schild, und Helmen, Ihren Clöstern, Herrschaften, Schlössern, und Städten [e]tc., [e]tc.. 3: ... Dero Familien abgestorben, und völlig erloschen ...